Karten, Luftbilder, Bodenrichtwerte u.v.m. im GeoPortal.rlp

Rheinland-pfälzische Liegenschaftskarte im Internet

Wie kann ich mein Grundstück nutzen? Wo gibt es Bauland und was ist es wert ? Welche Schutzgebiete gibt es in der Nähe meines Grundstücks? Fragen mit räumlichem Bezug stellen sich für Bauwillige, Grundstückseigentümer und Wirtschaftsunternehmen gleichermaßen. Viele dieser Fragen können sich Interessierte jetzt selbst über das Internet beantworten und viele Behördengänge einsparen.

Am 4. März 2008 schaltete die Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (VermKV) die Liegenschaftskarte in reduzierter Auflösung mit einer Wochenaktualität für die Öffentlichkeit zum kostenfreien Betrachten frei.

GeoPortal Rheinland-Pfalz

Mit der Liegenschaftskarte steht eine maßstabsgetreue Geobasisinformation zur Verfügung, die zum Beispiel als Grundlage für Grundstücksgeschäfte oder die Planung und Finanzierung von Bauvorhaben verwendet werden kann. Die Liegenschaftskarte – früher auch Flurkarte oder einfach Katasterkarte genannt – ist eine maßstäblich verkleinerte Darstellung aller Liegenschaften in einer Karte. Sie schafft mit ihrem flächendeckenden Nachweis der Lage und Abgrenzung aller Flurstücke und Gebäude die Grundlage für die Sicherung des Eigentums. In der Liegenschaftskarte sind u.a. nachgewiesen die Bezeichnung und Geometrie der Flurstücke und Gebäude sowie deren Raumbezug, Lagebezeichnungen (Straßennamen, Hausnummern, Gewannbezeichnungen, Gemarkungsnamen), Verwaltungs- und politische Grenzen, öffentlich-rechtliche Festsetzungen (z.B. Naturschutz-, Heilquellenschutzgebiete, Denkmalzonen u.a.) und die Nutzungsarten.

Neben dem tagesaktuellen und kostenpflichtigen „amtlichen Auszug“ aus der Liegenschaftskarte, der weiterhin bei den Vermessungs- und Katasterämtern, den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und vielen kommunalen Verwaltungen zu beziehen ist, steht nunmehr im Internet eine kostenfreie Variante in reduzierter Auflösung in Wochenaktualität zum Betrachten zur Verfügung.

Bodenrichtwerte aus Rheinland-Pfalz online

Das Bodenrichtwertinformationssystem Rheinland-Pfalz - BORIS.RLP stellt die Bodenrichtwerte als Dienst im GeoPortal.rlp bereit.

Das GeoPortal.rlp hat in der Geodateninfrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz (GDI-RP®) die zentrale Aufgabe als serviceorientierte Vermittlungsstelle zwischen Nutzern und Anbietern von Geodaten.

Ab sofort werden deshalb auch die rheinland-pfälzischen Bodenrichtwerteals GeoWebDienst im GeoPortal.rlp bereitgestellt.

Die Bodenrichtwerte in Kombination mit dem bereits vorhandenen Angebot an Geodaten bietet nicht nur Bewertungssachverständigen und Immobilienfachleuten, sondern auch Bauherren, Investoren, Planungsträgern und der Politik einen guten Überblick über das Bodenpreisgefüge in Rheinland-Pfalz.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten die zonale Bodenrichtwertauskunft als Basisdienst für private Zwecke kostenfrei (BORIS.RLP Basisdienst). Die Bodenrichtwertinformation ist dabei auf die Angabe des Bodenrichtwerts beschränkt.

www.geoportal.rlp.de

Was ist ein Bodenrichtwert?

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens (EUR/m²) für eine Mehrzahl von Grundstücken (Bodenrichtwertzone), für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Abweichungen eines einzelnen Grundstückes von dem Richtwertgrundstück hinsichtlich der Eigenschaften - wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt usw. - bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Wertes vom Bodenrichtwert. Diese Abweichungen können im Einzelfall nur über die Ermittlung des Verkehrswertes des betreffenden Grundstückes berücksichtigt werden.
Die Bodenrichtwerte werden in Rheinland-Pfalz für Bauflächen und land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte auf der Grundlage der Kaufpreissammlung zum Stichtag 01.01. alle zwei Jahre ermittelt.

Generalisierte Bodenrichtwerte der Verbandsgemeinde Irrel zum 1.1.2010 (PDF 50Kb)


 zurück